Bund
BGBl: BGBl I
Erstverkündet:
16. März 1976
§ 10
§ 10 – Geschäftsleitung
Geschäftsleitung ist der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung.
Kurz erklärt
- Die Geschäftsleitung ist verantwortlich für die oberste Leitung eines Unternehmens.
- Sie spielt eine zentrale Rolle in der Unternehmensführung.
- Entscheidungen der Geschäftsleitung beeinflussen das gesamte Unternehmen.
- Die Geschäftsleitung koordiniert die verschiedenen Abteilungen.
- Sie trägt die Verantwortung für den Erfolg oder Misserfolg des Unternehmens.