Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 16. März 1976
§ 10

§ 10 – Geschäftsleitung

Geschäftsleitung ist der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung.

Kurz erklärt

  • Die Geschäftsleitung ist verantwortlich für die oberste Leitung eines Unternehmens.
  • Sie spielt eine zentrale Rolle in der Unternehmensführung.
  • Entscheidungen der Geschäftsleitung beeinflussen das gesamte Unternehmen.
  • Die Geschäftsleitung koordiniert die verschiedenen Abteilungen.
  • Sie trägt die Verantwortung für den Erfolg oder Misserfolg des Unternehmens.